NEUE WEGEGEHEN
Jeder Konflikt ist lösbar
Gutes Verhandeln heißt, gemeinsam kluge Entscheidungen zu treffen.

Gemeinsame Lösungen finden
DER UMGANG MIT HERAUSFORDERUNGEN & KONFLIKTEN IST ENTSCHEIDEND
Wo Menschen wirtschaftlich tätig sind und ihre Ideen verwirklichen, entstehen herausfordernde Situationen. Es verändert alles, wie man mit ihnen umgeht.
Als Verfahrensleitung begleite ich schwierige Situationen in allen konfliktkritischen Phasen durch den Verständigungsprozess bis hin zur Entscheidungsfindung unternehmerischer und rechtlicher Art.
15 Minuten · kostenlos · unverbindlich
Einfluss nehmen
MEDIATION STATT GERICHTSVERHANDLUNG
Ein strukturierter und konstruktiver Umgang mit Konflikten ist essentiell für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
Dies gilt für alle Stadien unternehmerischen Handelns – beginnend mit der Frühphase einer Neugründung, über wirtschaftsrechtliche Auseinandersetzungen, bis hin zur möglichen Auflösung einer Geschäftsbeziehung.
Der professionelle und geführte Austausch im Rahmen eines Mediationsverfahrens ermöglicht es, gewinnbringende Lösungen zu finden und zu gestalten. Die wirtschaftliche und vertragliche Umsetzung wird individuell abgestimmt. Die Parteien profitieren auf vielfältige Weise von den erzielten Ergebnissen.
Den besseren Weg wählen
WAS EINE MODERIERTE VERHANDLUNG VERÄNDERT.
- Eine außergerichtliche Einigung wird möglich, wo dies bisher nicht vorstellbar war.
- Die gefundenen Ergebnisse sind maßgeschneidert und berücksichtigen alle individuellen Umstände.
- Folgeschäden auf persönlicher und wirtschaftlicher Ebene werden minimiert. Entstandene Belastungen werden kurzfristig bewältigt.
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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wir haben die häufigsten Fragen zum Thema Mediationsverfahren gesammelt.
Wie läuft eine Zusammenarbeit ab?
Sobald sich die Parteien auf die Durchführung einer Moderation oder Mediation geeinigt haben, führt die Mediatorin sowohl inhaltlich als auch organisatorisch durch den weiteren Prozess.
Zunächst werden Sitzungstermine live oder per Online-Konferenz abgestimmt und vereinbart.
Die Mediatorin stellt während der daraufhin folgenden Sitzungen eine gelungene und zielgerichtete Kommunikation sicher und leitet die Verhandlungen an. Sie interveniert, sobald die Verhandlungen ins Stocken geraten, führt durch schwierige Phasen der Gespräche und leitet die Parteien hin zu einer optimalen Auflösung der Situation.
Während des Verfahren sind zu jeder Zeit Einzelgespräche möglich, die vertraulich geführt werden.
Sobald die Parteien eine Abschlussvereinbarung beschlossen haben, wird diese rechtswirksam ausgestaltet und unterzeichnet.
Die Mediatorin unterstützt und begleitet die Parteien nach Abschluss des Verfahrens in der Umsetzung der Vereinbarung.
Kann eine Mediation auch während eines Verfahrens starten?
Ein außergerichtliches Mediationsverfahren ist auch während eines laufenden Gerichtsprozesses möglich. Die gerichtsnahe Mediation leitet das Ruhen des Verfahrens ein und wird durch § 278a ZPO explizit vorgesehen. Führt sie zu einer Einigung, so wird die Vereinbarung entweder als Vergleich in den Prozess eingebracht, die Klage zurückgenommen oder das Verfahren für erledigt erklärt.
Welche Rolle hat ein Mediator?
Der Mediator ist allparteilich und hat nicht die Aufgabe einer juristischen, steuerrechtlichen oder strategischen Beratung der beteiligten Parteien. Es obliegt den Parteien und ihren Beratern einzuschätzen, ob und inwieweit die Beteiligung des jeweiligen Rechtsbeistands oder Steuerberaters sinnvoll und gewinnbringend ist. Während es in der überwiegenden Zahl der Fälle ausreichend ist, sich im Zuge des Mediationsverfahrens vereinzelt rechtlich beraten lassen, machen komplexe Auseinandersetzungen eine andauernde Begleitung der Verhandlungen und Lösungsfindung notwendig.
Werden alle Gespräche vertraulich behandelt?
Das Mediationsverfahren ist vertraulich. Die Verschwiegenheitspflicht des Mediators und seiner Hilfspersonen ist in § 4 MediationsG geregelt. Vor Gericht hat er ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Norm erfasst jedoch nicht die Medianten selbst. Zwischen den Konfliktparteien ist deshalb zu Beginn der Mediation zu vereinbaren, ob und wenn ja, wer über Inhalt und die Ergebnisse der Mediation informiert wird. Überdies vereinbaren die beteiligten Parteien eine bilaterale Verschwiegenheitsverpflichtung. In einer solchen Vereinbarung kann konkret festgehalten werden, dass die Informationen nicht zum Gegenstand eines gerichtlichen Nachfolgeprozesses gemacht werden dürfen. Als Konsequenz der Missachtung der gefundenen Regelungen können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie Vertragsstrafen vereinbart werden.
Wie hoch sind die Kosten für eine Mediation?
Das Mediationsverfahren wird üblicherweise auf Basis eines per Honorarvereinbarung vereinbarten Stundensatzes vergütet. Die Konfliktparteien vereinbaren zu welchen Teilen dieses Honorar von den Parteien zu tragen ist, wobei die Kosten in der überwiegenden Zahl der Fälle geteilt werden. Hinzu kommen gegebenenfalls die Gebühren der jeweiligen Rechtsbeistände. In einigen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten eines Mediationsverfahrens.
Wie lange dauert eine Mediation?
Die Dauer der einzelnen Sitzungen einer Mediationsverhandlung nehmen in der Regel zwei bis acht Stunden in Anspruch. Die Gesamtdauer eines Mediationsverfahrens variiert je nach Art und Umfang des Konfliktes sowie den zu behandelnden Konfliktthemen. In der Regel können jedoch nach wenigen Sitzungen bemerkenswerte Erfolge erzielt werden.










